Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Handwerker- und Hausmeisterleistungen zwischen Ivan Habor, W.I. Gutbau Handwerkerservice, Erlenbacher Straße 60, 64711 Erbach (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage freibleibend. Der Vertrag kommt durch schriftliche, mündliche oder elektronische Auftragsbestätigung bzw. durch Beginn der Arbeiten zustande. Die Besichtigung vor Ort und die Angebotserstellung sind kostenlos.
3. Leistungsumfang
Maßgeblich ist die im Angebot beschriebene Leistung. Zusätzliche oder nachträglich beauftragte Arbeiten (Nachträge) werden gesondert vereinbart und abgerechnet. Verdeckte Mängel am Objekt, die erst bei der Ausführung erkennbar werden, gelten nicht als vereinbarte Leistung.
4. Preise und Zahlung
Preise gelten in Euro. Bei Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zahlbar. Bei größeren Aufträgen können Abschlagszahlungen nach erbrachtem Leistungsstand vereinbart werden. Verbraucher erhalten die Rechnung mit dem Hinweis auf die zweijährige Aufbewahrungspflicht gemäß § 14b Abs. 1 UStG.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt freien Zugang zur Baustelle, Strom- und Wasseranschluss sowie gegebenenfalls Abstellflächen unentgeltlich zur Verfügung und entfernt empfindliche Gegenstände aus dem Arbeitsbereich, soweit nicht anders vereinbart.
6. Termine und Ausführung
Termine sind verbindlich, wenn sie schriftlich als Fixtermin bestätigt wurden. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Witterung, Lieferengpässe oder fehlende Vorleistungen Dritter verlängern die Ausführungsfrist angemessen. Der Auftragnehmer darf geeignete Nachunternehmer einsetzen.
7. Abnahme
Nach Fertigstellung erfolgt die Abnahme gemäß § 640 BGB. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Nimmt der Auftraggeber die Leistung trotz Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab, gilt sie als abgenommen.
8. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Mängelansprüche. Die Verjährungsfrist beträgt für Arbeiten an Bauwerken fünf Jahre, für sonstige Werkleistungen zwei Jahre ab Abnahme (§ 634a BGB). Mängel sind unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen; der Auftragnehmer erhält Gelegenheit zur Nacherfüllung.
9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
10. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie nicht durch Einbau wesentlicher Bestandteil des Grundstücks geworden sind.
11. Widerrufsrecht
Verbraucher haben bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht. Einzelheiten finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Kontakt für Rückfragen: Ivan.gabor0131@gmail.com, +49 1516 4375270.